Ausübung der Patronatsrechte auf den Gütern des Königlichen Haus- und Fideikommisses überhaupt und insbesondere auf den durch das Absterben Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen August von Preußen an die Krone Preußen übergegangenen Herrschaften Rheinsberg und Wusterhausen und den Ämtern Gladau, Nedlitz, Niegripp und Wörmlitz sowie die Berufung, Anstellung und Besoldung der Geistlichen und Kirchen- und Schulbedienten daselbst, Bd. 1

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