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Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass ihm Erzbischof Werner von Mainz gestattet hat, auf Lorscher Gebiet bei Biebesheim (Bubens-) eine Bef...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1272 Juli 15
Ausf. Biebesheim. Nur noch mit Sg. Graf Eberhards v. Katzenelnbogen während dasjenige Graf Gerhards v. Diez besch. beiliegt. Die Siegelstriffel stammen von einer inhaltlich anscheinend übereinstimmenden Urk. (dem Konz. oder einer nicht vollzogenen, verworfenen Ausf. ?)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1272 idur iulii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass ihm Erzbischof Werner von Mainz gestattet hat, auf Lorscher Gebiet bei Biebesheim (Bubens-) eine Befestigung zu errichten zum Schutz gegen die Beeinträchtigung seiner Fischereirechte durch die Oppenheimer Bürger. Er verspricht, auf Ansinnen Erzbischof Werners, seiner Nachfolger oder des Mainzer Domkapitels diese Befestigung innerhalb zweier Monate nach einer entsprechenden Aufforderung wieder niederzulegen; tut er das nicht, verliert er sämtliche Mainzer Kirchenlehen Hierfür stellt Graf Diether als Bürgen die Edlen Reinhard v. Hanau, Gottfried v. Eppstein d. J. und Gerhard v. Diez, seine Verwandten, sowie seinen Bruder Eberhard, die im Verzugsfalle solange ein Einlager in Mainz halten müssen, bis die Befestigung zerstört ist. Wenn Graf Diether dieselbe durch Nachlässigkeit oder die Gewalt seiner Feinde oder wie auch immer verliert und seine Feinde sie unzerstört innehaben, soll er den Krieg mit allen Kräften auf eigene Kosten solange weiterführen, bis die Feste zerstört ist, und mit seinen Feinden nur mit Wissen und Willen des Erzbischofs oder des Mainzer Domkapitels einen Frieden oder eine Sühne schließen. Wenn er dagegen verstößt, sind seine Bürgen in obiger Weise zum Einlager verpflichtet, außerdem geht er seiner genannten Lehen verlustig
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegler Aussteller und Bürgen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 46
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 56
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.