Ulrich Jakob von Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Klaus Gregg der Jüngere Haus, Hofstatt, Baumgarten, Äcker und Wiesen in Wippingen, die vormals Konrad Mentz von Wippingen bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 11,5 Imi Fesen und 5 Imi Hafer, 1 Gulden Heugeld, 100 Eier, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an den Gütern verpfänden oder verkaufen. Bei Besitzerwechseln steht Klaus Gregg von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 0,5 Gulden und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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