Hermann von Reckerode (Reckenrodt) und seine Frau Margarete verkaufen zwei Malter Hafer Eisenacher (Isennecher) Maß auf ihr Zinsgut zu Unkeroda (Unckenrode), das jetzt Hermann Snyder und seine Erben innehaben, an Äbtissin Katharina von Kohlhausen (Kolhusen), Priorin Gertrud Hesseberg (Hespergin) und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Allindorff) unter dem Frankenstein (Franckensteyn) an der Werra vor Salzungen (Saltzungin) für erhaltene 20 rheinische Gulden. Der Zins ist fällig an Michaelis; Hermann Snyder und seine Ehefrau haben die Lieferung gelobt, die Aussteller haben sie von der entsprechenden Verpflichtung ihnen gegenüber losgesagt. Bei Säumnis kann das Kloster gerichtlich gegen sie vorgehen; dabei entstehender Schaden ist zu ersetzen. Die Aussteller versprechen Währschaft. (1) Hermann von Reckerode siegelt für sich, seine Frau und seine Erben. Margarete bittet ihren Schwager (2) Werner von Reckerode, Burgmann zu Salzungen, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.