Ulrich Weber von Oberhartheim bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram auf dem Hof des Klosters in Oberhartheim Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Vogtei und Gattergült entrichten. S: Hans Mistelbeck von Lintach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv