Die Brüder Johann (Hans) Keyle und Adam Keyle bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr kleines Gut (g...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1451-1460
1453 Februar 15
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio am Donrstage nach Valentini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Johann (Hans) Keyle und Adam Keyle bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr kleines Gut (gudchen) in Giesel (Gysela) mit allem Zubehör, so wie sie es von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben, an Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda verkauft haben. Ein Viertel der Summe haben sie an ihre Stiefmutter Margarete (Grethen) Keyle, wie es von einem Gericht entschieden wurde, für deren Erbteil ausbezahlt. Die Brüder übertragen dem Abt die Verfügungsgewalt über das Gut. Sie verzichten für sich und ihre Erben dauerhaft mit Hand und Mund auf alle Ansprüche, die sie auf das Gut haben. Der Abt erhält zusätzlich alle Urkunden, die das Gut betreffen. Später gefundene Urkunden verlieren dauerhaft ihre Gültigkeit. Siegelankündigung. Heinrich Küchenmeister wird gebeten, für die Brüder zu siegeln. Die Brüder versichern für sich und ihre Erben, alle Vereinbarungen einzuhalten. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich Küchenmeister
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Johann (Hans) Keyle und Adam Keyle bekunden für sich und ihre Erben, dass sie für 27 gute, genehme rheinische Gulden ihr kleines Gut (gudchen) in Giesel (Gysela) mit allem Zubehör, so wie sie es von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben, an Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda verkauft haben. Ein Viertel der Summe haben sie an ihre Stiefmutter Margarete (Grethen) Keyle, wie es von einem Gericht entschieden wurde, für deren Erbteil ausbezahlt. Die Brüder übertragen dem Abt die Verfügungsgewalt über das Gut. Sie verzichten für sich und ihre Erben dauerhaft mit Hand und Mund auf alle Ansprüche, die sie auf das Gut haben. Der Abt erhält zusätzlich alle Urkunden, die das Gut betreffen. Später gefundene Urkunden verlieren dauerhaft ihre Gültigkeit. Siegelankündigung. Heinrich Küchenmeister wird gebeten, für die Brüder zu siegeln. Die Brüder versichern für sich und ihre Erben, alle Vereinbarungen einzuhalten. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich Küchenmeister
Vgl. Nr. 956.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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