Vor Conrad zu Middelsten Berghausen, zur Zeit Hofesrichter des freien Reichshofes Herbede, bekennt Cracht Hellinger für sich und seine Frau Katharina und alle seine Erben, daß er zur Erhöhung des Pfandschillings von 75 Rthlr., wofür seine Eltern den zu Hellingers Gut gehörigen Weidenkampf auf dem Herbedischen Breine gelegen zwischen Halsebandts und Vörsten Kämpen an Herrn Henrich König versetzt hatten, noch 25 Rthlr. aufgenommen und bereits empfangen habe, so daß sich das gesamte Kapital jetzt auf 100 Rthlr. belaufe. - Zeugen: Cord Rautert, Jörgen Große Westerman und Diederich Loer. (Datierung: 1674 Juni 29 (auff Montag nach Mitsommer))

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Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv
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