Vor den Schöffen zu Kempen vereinbaren sich Heyn to Hulschwohs einer- und Hermann tho Wyden der Jüngere andererseits in Betreff des Nachlasses der verstorbenen Bela, Tochter des Heyne und Gattin des Hermann, unter Hervorhebung, dass auf den dem Ersteren zugeteilten 4 Morgen Ackerland ein Erbzins von jährlich einer Mark Brabantisch zu Gunsten des Prediger-Klosters zu Wesel hafte, dagegen daraus nur einen Pfennig Bede vom Herrenschatz und 1/2 Sester Zehntgebühr jährlich nach Kempen auf den Niederhof erfalle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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