Mandatum de recte formando et maturando processu Auseinandersetzung um Aufklärung eines Totschlags
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0544
Wismar C 5 (W C 1 n. 5)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 03. 1. Kläger C
(1660) 01.06.1660-07.06.1660
Kläger: (2) Heinrich Capelle, Träger zu Wismar, für seinen gefangenen Sohn Jochim
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Fallbeschreibung: Jochim Capelle wird beschuldigt, am 07.03.1660 gemeinsam mit Christoph Röllin den Capitän d` armes Andreas Grabow angegriffen und tödlich verwundet zu haben, er wird vom Rat deshalb gefangengehalten. Kl. beteuert die Unschuld seines Sohnes, der allerdings von Röllin beschuldigt wird. Er bittet um Formierung der Inquisitorialartikel und einen ordentlichen Prozeß, bei dem sich sein Sohn verteidigen kann und erhält am 05.06.1660 ein entsprechendes Mandat an Bekl.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichard aufgenommene Befragung der Zeugen Daniel Grönwold, Badstübner, Friedrich Diedrichs, Michael Fitzke und Johann Gröll, Reiter, Catharina Gans, Witwe des Kapitäns Grabow, Jochim Peters und Christian Ulrich Brüning, Brauer zwischen dem 16.04. und 25.04.1660; Ratsgerichtsurteil vom 30.05.1660; Schreiben des Gouverneurs von Wismar, Konrad Mardefelt, an Bekl. vom 26.03. und 06.05.1660; von Christoph Schantz aufgenommene Aussage Grabows vom 08.03.1660
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P)
Fallbeschreibung: Jochim Capelle wird beschuldigt, am 07.03.1660 gemeinsam mit Christoph Röllin den Capitän d` armes Andreas Grabow angegriffen und tödlich verwundet zu haben, er wird vom Rat deshalb gefangengehalten. Kl. beteuert die Unschuld seines Sohnes, der allerdings von Röllin beschuldigt wird. Er bittet um Formierung der Inquisitorialartikel und einen ordentlichen Prozeß, bei dem sich sein Sohn verteidigen kann und erhält am 05.06.1660 ein entsprechendes Mandat an Bekl.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1660
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichard aufgenommene Befragung der Zeugen Daniel Grönwold, Badstübner, Friedrich Diedrichs, Michael Fitzke und Johann Gröll, Reiter, Catharina Gans, Witwe des Kapitäns Grabow, Jochim Peters und Christian Ulrich Brüning, Brauer zwischen dem 16.04. und 25.04.1660; Ratsgerichtsurteil vom 30.05.1660; Schreiben des Gouverneurs von Wismar, Konrad Mardefelt, an Bekl. vom 26.03. und 06.05.1660; von Christoph Schantz aufgenommene Aussage Grabows vom 08.03.1660
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ