Papst Innozenz II. (Innocentius) nimmt das Kloster St. Marien zu Auhausen (Ahusunense beate Marie monasterium) in den Schutz des apostolischen Stuhles und bestätigt seine Güter und die freie Abtswahl. Das Kloster muss dafür jährlich einen Byzantiner entrichten (unum bizantium).

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Staatsarchiv Nürnberg