Graf Eberhard d. Ä. von Württemberg verpflichtet sich, seiner Mutter Mechtild, die ihm den Böblinger Forst vorbehältlich des Rechts der Schweinehatz und der Verleihung der Vogelherde überlassen, jährlich in der Hirschfeiste 10 in Füßlein geschlagene Hirsche und auf die "Hochzeiten", Weihnachten, Ostern, Ofingsten und Fasnacht "grünes" Wildbret in die Küche zu liefern