Georg von Fleckenstein, Freiherr zu Dachstuel, verordneter und bestätigter Vormund der Brüder Friedrich Casimir, Johann Philipp und Johann Reinhard, Grafen zu Hanau, Rhieneck und Zweibrücken, Herren zu Münzenberg, Lichtenberg und Ochsenstein, Erbmarschälle und Obervögte zu Straßburg, belehnt, nachdem seinerzeit des Ausstellers Vetter, der Großvater seiner Pflegsöhne, Graf Johann Reinhard anno 1619 dem Philipp Böckle von Böcklinsau um dessen Dienste willen die Mannlehen, welche vorher die Rebstock von der Herrschaft Ochsenstein zu Lehen getragen hatten, überlassen hatte, nachdem Philipp nach des Grafen Tod um Neubelehnung eingekommen war, inzwischen aber verstorben ist, dessen Sohn Wolf Ludwig Böckle, für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder Philipp Ulman und Hans Christoph mit 14 V Roggengeldes von liegenden Güter im Bann von Irmstett, die zuvor Gabriel Rebstock bezogen hatte und beurkundet, dass der Belehnte den Leheneid abgelegt hat. S.: der Aussteller (Vormundschaftssiegel) Or. Perg. S. Lt. Dorsale wurden für die Ausstellung der Urkunde erhoben: 3 £ 3 ß als Taxe, 12 ß Siegelgebühren und 5 ß Schreibgebühren