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Herzog Christoph von Württemberg und Pfalzgraf Wolfgang übermitteln einander Kirchenordnungen, Mandate gegen Gotteslästerer und Wiedertäufer, auch Abstellung der unflätigen Pluderhosen und gewachster Stiefel, dazu erbittet der Pfalzgraf auch noch die württembergische Kanzleiordnung, auch den Staat des Marschalls, Haushofmeisters und anderer Hofdiener.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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