Domdechant und -kapitel zu Münster bekunden, daß der verstorbene Domherr Hinricus Fransoys in seinem Testament die Hove Vrouweldinck, den groben und schmalen Zehnt von den Höfen Lengerinck, Hessekinck, Bruggehus, Fockinck und Denckerinck im Kirchspiel Nordwalde (Nortwolde), das Haus des Slukes in opido Wolbecke mit den Ländereien vor Wolbeck, Einkünfte von 2 rheinischen Gulden aus dem Hof Raitwech im Kirchspiel Greven, die von Gerlacus Belholt, Bürger in Warendorf, gekauft wurden, zu seiner und seiner Eltern Seelenheil für eine Priesterstelle im Dom ausgesetzt hat, wofür der jetzt zwölfjährige Kleriker Hinricus Slupperdes vorgesehen ist, daß, bis dieser 24 Jahre alt ist, der Rektor des Altars S. Petri, Lambertus Buchorst, die Hinricus zugedachten Aufgaben versehen wird. Hinricus soll das kleine Haus hinter dem des Lamberti Buchorst bewohnen, das auch zum Altar gehört, aber jetzt davon getrennt ist. Die Pacht geht je zur Hälfte - für beide Häuser die Hälfte 10 solidi - an die Bursen des Doms und Alten Doms (1/2) und an den Domvikar (1/2). Siegelankündigung des Domvikars.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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