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Heinrich, Administrator von Worms und Freising, Propst und Herr zu Ellwangen, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, bestätigt eine Eheabrede zwischen Notburga von Liebenstein, Tochter des Ellwanger Stadtvogts Hans von Liebenstein, und Georg Konrad von Helmstatt. Heiratsgut und Widerlage betragen 1000 fl, die Morgengabe 200 fl. Die Braut erhält einen standesgemäßen Witwensitz oder stattdessen jährlich 10 fl. Sollte der verwitwete Hans von Liebenstein in einer neuen Ehe Söhne bekommen, haben die Brautleute auf das väterliche Erbe Notburgas zu verzichten. Bei söhnelosem Tod des Vaters haben die Nachkommen von dessen Brüdern Notburga mit 600 fl für alle Ansprüche auf das Haus zu Göppingen zu entschädigen. Der Erbfall bei Notburgas Schwestern Ottilie von Venningen, Kunigunde und Ursel sowie beim Tode eines der Eheleute wird besonders geregelt. Siegler: Aussteller mit Sekretsiegel, Hans von Liebenstein, Georg Konrad von Helmstatt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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