König Maximilian I. bestätigt auf Bitte von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm eine Änderung des bisher dort geltenden Erbrechts. Danach können in Ulm künftig gemäß dem Römischen Recht Eltern ihre Kinder, die ohne Hinterlassung von leiblichen Erben in absteigender Linie vor ihnen sterben, beerben, und zwar ohne Rücksicht auf die in solchen Fällen dort bisher erbberechtigten Verwandten und Freunde der Kinder.