Propst Paul, Dekan Wolfgang und der Konvent von St. Zeno verleihen dem Andre Reuter, Hofmarkrichter zu Inzell, für seine Verdienste die Baumannsgerechtigkeit auf einem aus dem Widumgut oder Richterlehen herausgebrochenen Grundstück und übertragen ihm zudem zwei weitere, durch Kauf erworbene Grundstücke als Pertinenz seines neu erbauten Hauses bei der Straße im Dorf;. S: Propst Paul v. St. Zeno

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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