Die gräflich-hanau-vormundschaftlichen Räte beurkunden, daß Martin Geiler und seine Ehefrau Ottilia, Bürger von Hesselhurst, der Kirchenschaffnei zu Willstätt 63 fl. schulden und diese unter Verpfändung beschriebener Güter mit 3 fl. 1 Schilling 6 Pfennigen zu verzinsen versprochen haben.