Vergleich zwischen der Propstei und dem Magistrat der Stadt Zülpich, wonach das Pförtchen in der neu errichteten Stadtmauer von außen verschlossen, der Magistrat aber die Schlüssel in Verwahrsam nehmen solle und den öffentlichen Durchgang jederzeit gestatten kann.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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