Werden. -Georg im Röttgen bekundet, dass Abt Beda nach dem Tod des Abts Bernhard ihn mit dem Hof im Röttgen samt dem darein gebauten Gut Sommerbeck im Stift Werden und Kirchspiel Kettwig zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Peter Josef Müller, Landrichters des Abts. Or., Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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