Herzog Ulrich von Württemberg beurkundet den durch seinen Landhofmeister, seinen Kanzler und seine Räte ausgehandelten Vertrag zwischen dem Kloster Kirchheim einerseits und Hans von Wernau zu Wendlingen und Philipp Wernauer ("Werdnower"), Pfarrverweser und Vikar zu Wendlingen, andererseits. Danach soll der von Hans von Wernau präsentierte, derzeitige Kaplan zu Wendlingen investiert werden. In Zukunft aber soll die Präsentation zur Kaplanei zwischen dem Kloster und Hans von Wernau abwechseln. Dem Kloster steht die Lehenschaft der inkorportierten Pfarrei ausschließlich zu, und es hat damit einen tauglichen Laienpriester zu belehnen. Dem Pfarrverweser steht das "Corpus" gemäß der Urkunde von 23. April 1455 zu. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Vertrags.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner