Engelhard Hornung zu Bitzfeld bekennt, dass er zu einem Erbbestand von den Chorherrn erhalten hat die Güter, die sie von Heinz Leser von Oren (=Ohrn) gekauft haben (Flurnamen); ausgestellt o.O., 1444 (Dienstag nach Oberstentag); Pergament, Siegel: Engelhard von Neideck (=Neudeck).