Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht seinem Untertan Leonhardt Gasser zu Blochingen zur Erbleihe einen Hof daselbst mit allem Zubehör an der Scheerer Gasse. Der Empfänger hat den Hof in baulichen Ehren zu halten und gen. Geld- und Naturalabgaben nach Scheer zu entrichten, wobei der A. wählen kann, ob Gasser ein Scheerer Wiesenwerk oder stattdessen 1 1/2 fl. zu geben hat. Ferner ist Gasser jährlich zur Leistung gen. Geld- und Naturalabgaben an das Spital zu Mengen verpflichtet. Bei jedem Besitzwechsel wird der Hof unzerteilt in eine Hand neu vergeben, wobei ein seinem Zustand entsprechender Ehrschatz zu zahlen ist. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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