Ludlinshans aus Reudern, wegen seines liederlichen verschwenderischen Lebenswandels und einer Flucht außer Landes etliche Tage zu Nürtingen gef., jedoch begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder durch Supplikation bei Statthalter und Regenten ein milderes Verfahren zu erwirken, oder aber sich der Verwaltung seiner sämtlichen liegenden und fahrenden Güter zu entäußern und sie seiner Frau zu übertragen, übergibt vor Bm. Und Gericht zu Nürtingen seiner Frau Barbara die Administration seiner Güter unter Verzicht auf das Recht der Versetzung, des Verkaufs, der Belastung usw., auch für den Fall, dass er Schulden machen würde, und mit Vorbehalt der Nutznießung in Gemeinschaft mit seiner Frau, bei Strafe der Verpfändung derselben durch die Herrschaft im Übertretungsfall, und schwört U. Die Güter sind in der U. einzeln nach Größe, topographischer Lage und Zinsbelastung aufgeführt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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