Vor dem Offizial, Richter des geistlichen Hofs zu Münster, verkaufen die Eheleute Heinrich Storleman und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Brochtorpf im Kirchspiel Rheine, mit Konsens von Johann Homeyer und Arnold Volbier, Bürger bzw. Gerichtsschreiber zu Rheine, als Bevollmächtigten von Helmich Everdts und seiner Frau Anna, wohnhaft zu Oldersum, im Namen von Annas mit dem verstorbenen Gerhard von Langen erzeugten Kindern an Hermann Goeßlingk und dessen Frau Christine 2 die Welle Overs genannte Stücke Land auf dem Catenhornischen Berg, von denen das eine zwischen Brinckers und Gerdings, das andere zwischen Steggemans und Tiegelkampfs Ländereien liegt. Die Stücke sind je 2 Scheffelsaat rheinischen Maßes groß, freies Eigen und unbelastet. Die Kaufsumme ist zur Zahlung rückständiger Pachten und des dem Prior in Bentlage geschuldeten Zehnten verwandt worden. Auflassung und Währschaftsversprechen. Ankündigung des Hofgerichtssiegels. Zeugen: Walter Hanen und Friedrich Nierman, Notare und Diener der Siegelkammer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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