Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Buchbinder Eitel Albrecht Schmid als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Juliana Sibilla Jäger als Braut. Begleitet werden sie von dem Handelsmann Michael Rehm und dem Fabrikanten Bartholomäus Kummel als Pfleger der Töchter des Bräutigams Regina Margarete und Katharina Dorothea aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Susanna Katharina geborene Weißhaupt sowie den Ratskonsulenten Johann Albrecht Wollaib und Tobias Ludwig Ulrich Jäger als Beiständen der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 16. Januar 1797 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 630] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Töchter des Bräutigams noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Töchter des Bräutigams aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.