Erteilung einer Verwarnung unter gleichzeitiger Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf die Dauer eines Jahres gegen den Pg. Otto ROSENAU, geb. 2.3.1889, Arbeiter in Essen-Steele, wegen der Weigerung, sich den Anordnungen des RLB zu fügen.