Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg, Herr zu Dagstuhl, bevollmächtigt seinen Amtmann Baltasar von Gebsattel, ihn gegenüber Johannes von Winheim, den Lizentiaten geistlicher Rechte, zu vertreten, dahingehend, warum Hans von Dirmstein seine Pflichten nicht erlassen worden sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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