Hieronimus Schmid, Schultheiß zu Laichingen [Alb-Donau-Kreis], als Obmann sowie die Schiedsrichter Wilhelm Gundelfinger, Amtmann zu Nellingen [Alb-Donau-Kreis], und Johann Schmid, Amtmann zu Westerflach [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach], als Vertreter der Kläger und Matthäus Binder und Paul Schöblin, beide gesessen zu Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], als Vertreter des Beklagten entscheiden Streitigkeiten zwischen der Meisterin des Benediktinerinnenklosters Urspring [Stadt Schelklingen/Alb-Donau-Kreis] Magdalena von Berg [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis], den Pflegern des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Weiprecht Ehinger und Christian Hartter sowie den Sondersiechenpflegern zu Ehingen [Alb-Donau-Kreis] Andreas Blyel und Jakob Bitterlin als Kläger im Namen der Inhaber ihrer Güter in Niederhofen [Gde. Allmendingen/Alb-Donau-Kreis] auf der einen Seite sowie Ludwig von Freyberg [Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] als Beklagtem im Namen seiner Untertanen in Niederhofen. Bei dem Streit geht es um Neurodungen, die einige Einwohner von Niederhofen vorgenommen haben, wodurch sich andere Einwohner in ihrem Weiderecht beeinträchtigt fühlen. Nachdem sich die von den Parteien erwählten Schiedsleute nicht über ein Urteil einigen konnten, haben sie die Entscheidung der Angelegenheit dem Obmann übertragen. Dieser bestimmt, dass künftig kein Einwohner von Niederhofen dort Neurodungen vornehmen darf. Auf den bereits gerodeten Äckern dürfen die Bauern, die die Rodungen vorgenommen haben, insgesamt sechs Jahre lang Getreide anbauen. Nach Ablauf der sechs Jahre dürfen die Äcker dann nicht mehr bebaut werden und können von der Einwohnerschaft wieder als Weide genutzt werden.