Gymnasium in Brilon: Befolgung der Verordnungen der Schulkommission, Einsendung jährlicher Berichte, Lehrplan und Vermittlung des Lehrstoffs, Entlassung und Einstellung von Lehrern, finanzieller Beitrag der Stadt für das Gymnasium, Prüfung von Schülern und künftiger Lehrer, Lateinunterricht, Verfall des Gymnasiums, Prüfungsarbeiten von Lehrern, Mißbräuche

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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