Bertolt Bisschopinck, bischöflicher Richter in der Stadt Münster, bezeugt, dass vor ihm Hinrich de Maeghe und dessen Ehefrau Elseke nebst ihrem Sohn Bernd erschienen und angaben, dem Hinricke van Drolshagen oder dem Inhaber dieser Verschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 1/2 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am St. Michaelstag aus den Einnahmen ihres Hauses nebst Zubehör, gelegen in der St. Mauritzstraße im Kirchspiel St. Martini binnen Münster zwischen dem Haus von Brouwerinck und dem Haus des Bäckers Everdes, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 9 Rheinischen Goldgulden verkauft zu haben. Als Prinzipalbürgen werden Johann de Pottere, Schuhmacher, und Bernd Claholt, Schuhmacher, genannt. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Zeugen: Bernd Kerckerinck, Sohn des verstorbenen Godeken Kerckerinck, und Johann ton Hecke, Schuhmacher. Siegelankündigung des Ausstellers. M CCCC XXX octavo in pro festo Mychaelis archangeli