Fachschaft Geschichte (Bestand)
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UAT 794/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> F Studierende >> Fa Studentenschaft >> Fa 3 Fachschaften >> Fachschaften, Geschichtswissenschaftliche Fakultät
1971-2014
Bestandsbeschreibung: Übernommen: 2016.
Einleitung
In deutschen Universitäten stellen Fachschaften die unterste Ebene der studentischen Selbstverwaltung dar. IdR. organisieren sie sich entlang von Fakultäts- bzw. Fachbereichsgrenzen. Fachschaften vertreten die Studierenden gegenüber der Universitätsverwaltung, wirken in Gremien der Fakultät mit, betreuen Studierende (etwa im Zusammenhang mit Studienbeginn, Prüfungsvorbereitung oder Berufseinstieg), verfassen Flugblätter und Zeitungen und organisieren Veranstaltungen. Hauptorgan ist der Fachschaftsrat, welcher umgangssprachlich mit der eigentlichen Fachschaft gleichgesetzt wird. Gelegentlich werden auch Unterausschüsse und Arbeitskreise zu besonderen Fragen gebildet. Zwar ist jeder Studierende eines Faches durch Immatrikulation Mitglied seiner Fachschaft, tatsächlich tritt die Fachschaft als solche aber nur durch ihre engagierten Mitglieder in Erscheinung.
2016 übergab die Fachschaft Geschichte dem Universitätsarchiv Tübingen nicht mehr benötigtes Schriftgut aus der Zeit 1971-2014 im Umfang von ca. 2,5 lfm. Davon wurden im Zuge der archivischen Bearbeitung die gedruckten Protokolle der Fachschaftsrätevollversammlung kassiert, da diese bereits im Bestand UAT 790 Fachschaft Biologie überliefert sind. Ebenfalls vom Bestand abgetrennt wurden studentische Flugschriften und Periodika, sofern sie keinen Registraturzusammenhang aufwiesen. Diese wurden den archiveignen Flugschriftensammlungen UAT S 3 und S 4 hinzugefügt bzw. als Doppelstücke kassiert. Der verbleibende Bestand UAT 794 Fachschaft Geschichte hat einen Umfang von 1 lfm. Den Großteil davon machen die Protokolle des Fachschaftsrates Geschichte aus. Als Ersatzüberliefungen wurden zudem Unterlagen übernommen, welche durch die Mitarbeit in Gremien der Fakultät entstanden, da im Bestand UAT 302 Geschichtswissenschaftliche Fakultät mit größeren Überlieferungslücken gerechnet werden muss. Anfang 2017 wurde noch eine Sammlung von ca. 130 Fotos aus dem Zeitraum 1997-2010 übergeben.
Der Bestand ist vollständig archivisch erschlossen, entmetallisiert und verpackt.
Im Vergleich zur Überlieferung der allgemeinen Universitätsverwaltung sind die Unterlagen der Fachschaft Geschichte kaum normiert. Über weite Strecken wurden nur jährliche Sammelordner für das gesamte anfallende Schriftgut angelegt. Sofern ohne größeren Aufwand möglich wurden bei der archivischen Erschließung Akten neu gebildet, um die künftige Benutzung zu erleichtern. Trotzdem muss weiterhin in geringem Umfang mit von der Verzeichnung abweichenden, zusätzlichen Akteninhalten gerechnet werden. Dafür bieten Unterlagen der studentischen Selbstverwaltung einen der seltenen Einblicke in die Universität abseits der Perspektive der Universitätsverwaltung. Viele behandelte Probleme werden deutlich plastischer und unverblümter geschildert als etwa in der Parallelüberlieferung der Fakultät Geschichte.
Der Bestand UAT 794 Fachschaft Geschichte unterliegt keinen privatrechtlichen Benutzungseinschränkungen. Bei der Benutzung sind die geltenden allgemeinen und personenenbezogenen Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz Baden-Württemberg zu beachten.
Tübingen, im Oktober 2016
Stefan Fink
Inhalt:
Protokolle der Fachschaft.
Gremienarbeit.
Berufungen/Lehrstuhlbesetzungen.
Fotos (1997-2010).
Protestaktionen gegen Studiengebühren.
Fachschaftsveranstaltungen.
Einleitung
In deutschen Universitäten stellen Fachschaften die unterste Ebene der studentischen Selbstverwaltung dar. IdR. organisieren sie sich entlang von Fakultäts- bzw. Fachbereichsgrenzen. Fachschaften vertreten die Studierenden gegenüber der Universitätsverwaltung, wirken in Gremien der Fakultät mit, betreuen Studierende (etwa im Zusammenhang mit Studienbeginn, Prüfungsvorbereitung oder Berufseinstieg), verfassen Flugblätter und Zeitungen und organisieren Veranstaltungen. Hauptorgan ist der Fachschaftsrat, welcher umgangssprachlich mit der eigentlichen Fachschaft gleichgesetzt wird. Gelegentlich werden auch Unterausschüsse und Arbeitskreise zu besonderen Fragen gebildet. Zwar ist jeder Studierende eines Faches durch Immatrikulation Mitglied seiner Fachschaft, tatsächlich tritt die Fachschaft als solche aber nur durch ihre engagierten Mitglieder in Erscheinung.
2016 übergab die Fachschaft Geschichte dem Universitätsarchiv Tübingen nicht mehr benötigtes Schriftgut aus der Zeit 1971-2014 im Umfang von ca. 2,5 lfm. Davon wurden im Zuge der archivischen Bearbeitung die gedruckten Protokolle der Fachschaftsrätevollversammlung kassiert, da diese bereits im Bestand UAT 790 Fachschaft Biologie überliefert sind. Ebenfalls vom Bestand abgetrennt wurden studentische Flugschriften und Periodika, sofern sie keinen Registraturzusammenhang aufwiesen. Diese wurden den archiveignen Flugschriftensammlungen UAT S 3 und S 4 hinzugefügt bzw. als Doppelstücke kassiert. Der verbleibende Bestand UAT 794 Fachschaft Geschichte hat einen Umfang von 1 lfm. Den Großteil davon machen die Protokolle des Fachschaftsrates Geschichte aus. Als Ersatzüberliefungen wurden zudem Unterlagen übernommen, welche durch die Mitarbeit in Gremien der Fakultät entstanden, da im Bestand UAT 302 Geschichtswissenschaftliche Fakultät mit größeren Überlieferungslücken gerechnet werden muss. Anfang 2017 wurde noch eine Sammlung von ca. 130 Fotos aus dem Zeitraum 1997-2010 übergeben.
Der Bestand ist vollständig archivisch erschlossen, entmetallisiert und verpackt.
Im Vergleich zur Überlieferung der allgemeinen Universitätsverwaltung sind die Unterlagen der Fachschaft Geschichte kaum normiert. Über weite Strecken wurden nur jährliche Sammelordner für das gesamte anfallende Schriftgut angelegt. Sofern ohne größeren Aufwand möglich wurden bei der archivischen Erschließung Akten neu gebildet, um die künftige Benutzung zu erleichtern. Trotzdem muss weiterhin in geringem Umfang mit von der Verzeichnung abweichenden, zusätzlichen Akteninhalten gerechnet werden. Dafür bieten Unterlagen der studentischen Selbstverwaltung einen der seltenen Einblicke in die Universität abseits der Perspektive der Universitätsverwaltung. Viele behandelte Probleme werden deutlich plastischer und unverblümter geschildert als etwa in der Parallelüberlieferung der Fakultät Geschichte.
Der Bestand UAT 794 Fachschaft Geschichte unterliegt keinen privatrechtlichen Benutzungseinschränkungen. Bei der Benutzung sind die geltenden allgemeinen und personenenbezogenen Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz Baden-Württemberg zu beachten.
Tübingen, im Oktober 2016
Stefan Fink
Inhalt:
Protokolle der Fachschaft.
Gremienarbeit.
Berufungen/Lehrstuhlbesetzungen.
Fotos (1997-2010).
Protestaktionen gegen Studiengebühren.
Fachschaftsveranstaltungen.
0,90 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ