Herzog Eberhard von Württemberg verspricht unter Bürgschaft der Städte Stuttgart und Vaihingen dem Kurfürsten Philipp von der Pfalz, welcher für seinen Sohn Philipp, Probst des Domstifts zu Mainz, ein Drittel von den beiden Morgengaben der Erzherzogin Mechtild laut deren Testament beanspruchte, die Bezahlung von 6000 fl. innerhalb Jahresfrist mit der Bestimmung, dass, nämlich in derselben Zeit die von Graf Ulrich seiner Gemahlin Elisabeth ausgesetzte Morgengabe als höher denn 10000 fl herausstelle, er auch davon ein Drittel herausbezahlen, wenn sie aber sich als niederer denn 10000 fl. herausstelle, ein Drittel davon an der versprochenen Summe abziehen solle.