Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Bürgermeister, Rat und Gemein von Lauterhofen ("Luterhofen"), nachdem sie auf Weisung seines Vetters und Bruders Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und nach dem Inhalt eines Zettels, den man ihnen vorgelesen hat, gelobt haben, ihn und seine Erben nach Ottos Tod als ihre rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten anzunehmen, dass er ihnen, wenn er den Markt nach Ottos Tod einnehmen wird, nach erfolgter Huldigung alle ihre Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von Pfalzgraf Otto, dessen Vorgängern sowie Kaiser und Königen hergebracht haben, bestätigen und ihnen darüber Brief und Siegel geben wolle.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Bürgermeister, Rat und Gemein von Lauterhofen ("Luterhofen"), nachdem sie auf Weisung seines Vetters und Bruders Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und nach dem Inhalt eines Zettels, den man ihnen vorgelesen hat, gelobt haben, ihn und seine Erben nach Ottos Tod als ihre rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten anzunehmen, dass er ihnen, wenn er den Markt nach Ottos Tod einnehmen wird, nach erfolgter Huldigung alle ihre Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von Pfalzgraf Otto, dessen Vorgängern sowie Kaiser und Königen hergebracht haben, bestätigen und ihnen darüber Brief und Siegel geben wolle.
StAAm, Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden 975
BayHStA, GU Pfaffenhofen 81; Oberpfalz Urkunden 975
Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden
Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden >> Pfaffenhofen, Lauterhofen und Pleystein
25.11.1490
regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Bürgermeister, Rat und Gemein von Lauterhofen ("Luterhofen"), nachdem sie auf Weisung seines Vetters und Bruders Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und nach dem Inhalt eines Zettels, den man ihnen vorgelesen hat, gelobt haben, ihn und seine Erben nach Ottos Tod als ihre rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten anzunehmen, dass er ihnen, wenn er den Markt nach Ottos Tod einnehmen wird, nach erfolgter Huldigung alle ihre Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von Pfalzgraf Otto, dessen Vorgängern sowie Kaiser und Königen hergebracht haben, bestätigen und ihnen darüber Brief und Siegel geben wolle.
siegler: S = A
siegler: S = A
17 x 34 cm
Perg.
Urkunden
Deutsch
Besiegelung/Beglaubigung: 1 an Pressel anhängendes Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Vermerke: Rückvermerke, u.a.: Num: 337 Carlier 27
Originaldatierung: Datum Germerßheim vff sant Katherin dag ...
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Bürgermeister, Rat und Gemein von Lauterhofen ("Luterhofen"), nachdem sie auf Weisung seines Vetters und Bruders Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und nach dem Inhalt eines Zettels, den man ihnen vorgelesen hat, gelobt haben, ihn und seine Erben nach Ottos Tod als ihre rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten anzunehmen, dass er ihnen, wenn er den Markt nach Ottos Tod einnehmen wird, nach erfolgter Huldigung alle ihre Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von Pfalzgraf Otto, dessen Vorgängern sowie Kaiser und Königen hergebracht haben, bestätigen und ihnen darüber Brief und Siegel geben wolle.
Siegler: S = A
Maße: 17 x 34 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Vermerke: Rückvermerke, u.a.: Num: 337 Carlier 27
Originaldatierung: Datum Germerßheim vff sant Katherin dag ...
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Bürgermeister, Rat und Gemein von Lauterhofen ("Luterhofen"), nachdem sie auf Weisung seines Vetters und Bruders Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und nach dem Inhalt eines Zettels, den man ihnen vorgelesen hat, gelobt haben, ihn und seine Erben nach Ottos Tod als ihre rechten natürlichen Erbherren und Landesfürsten anzunehmen, dass er ihnen, wenn er den Markt nach Ottos Tod einnehmen wird, nach erfolgter Huldigung alle ihre Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie von Pfalzgraf Otto, dessen Vorgängern sowie Kaiser und Königen hergebracht haben, bestätigen und ihnen darüber Brief und Siegel geben wolle.
Siegler: S = A
Maße: 17 x 34 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Otto II., Pfalz-Mosbach-Neumarkt, Pfalzgraf
Philipp, Pfalz, Kurfürst
Lauterhofen (Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
Germersheim (Lkr. Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:04 MEZ
Hierarchie
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- Regierungsarchiv (I.A.1.101-169) (Tektonik)
- Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden (Bestand)
- Pfaffenhofen, Lauterhofen und Pleystein (Gliederung)
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