Erhard Rorer beurkundet, dass nach dem Wechsel des Rorhof zu Laaber als freies Eigen von Herzog Albrecht III. von Bayern als Grundherrn zum Stift Rohr ihm Propst Peter und der Konvent von Rohr sein Baurecht auf dem Gut bestätigt haben. Für diese Bestätigung fügt Erhard Rorer dem Rorhof eine jährliche Gült für das Stift Rohr aus einem halben Tagwerk Wismahd, lehnbar Leonhard (Lienhart) Denklinger zu Adlhausen, hinzu. S: Hans Erbelspeck, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv