Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Matthias (Mathis) Cleyber von Straßburg mit dem Hab und Gut, womit er seine Gewerbe auf dem Land treibt, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen eigenen angehörigen Leuten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Matthias der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Pfalzgraf weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung an. Für den Schirm soll Matthias jährlich 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg reichen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...