Propst Sebastian (Salzmann) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Christina Kramer, Witwe des Sebastian Glöcklin zu Lehr, und deren Erben mit einem daselbst gelegenen Hof, bestehend aus einem nach Anstößern näher bezeichneten Haus samt Hofreite, Stadel und Garten sowie zahlreichen Äckern auf der gesamten Gemarkung, verpflichten dieselbe auf die künftig jährlich zu leistenden Dienste und Abgaben, die Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen des Lehens und darauf, als Hintersassin dem Gotteshaus gerichtsuntertänig, vogtbar, steuerpflichtig, gehorsam und loyal zu sein.