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Der Offizial des bischöflichen Hofs zu Worms bekundet: Vor ihm erschien Barbara von Morsheim geb. Landschad von Steinach, die im Beisein und auf Geheiß ihres Ehemanns Heinrich von Morsheim öffentlich Verzicht leistet auf ihr väter- und mütterliches Erbe, das zur Zeit Philipp [I.] von Liebenstein gemäß eines Vertrags innehat, der am 5. März 1567 durch die ksl. Kommissare Franz Konrad von Sickingen und Friedrich von Flersheim aufgerichtet wurde. barbara bekräftigt den Verzicht, indem sie den Vertrag durch einen Eid unter Auflegeung der rechten Hand auf die linke Brust leistet und für sich und ihre Erben auf alle geistlichen wie weltlichen Mittel zur Rückgängigmachung des Vertrags verzichtet. Auf ihr Bitten bekräftigt der Offizial den Verzicht durch ein richterliches Dekret und lässt darüber eine Urkunde ausfertigen. Ankündigung der Bekräftigung durch die Unterschrift des bfl. Notars Philipp Kübler und durch das Offizialatsiegel des A.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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