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Das Kl. H. vergleicht sich mit Ulrich Zinckh vo Mindelheim, Pfarrer zu Burgrieden, wie folgt: Den Zehnten von allen Neubrüchen, die unter seinen Vorgängern in Burgrieden gemacht wurden, soll das Kl. erhalten, der Pfarrer hingegen den Zehnten von Neubrüchen, die in seiner Amtszeit anfallen, sofern sie 1 J. überschreiten. Die primi fructus an Konstanz in Höhe von 26 fl soll der Pfarrer selbst entrichten; dafür erläßt ihm das Kl. die Abgaben an Früchten, Holz und 1 Schwein. Für den Verzicht auf den Novalzehnten erhält er vom Kl. jährlich 8 Malter Roggen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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