Domdechant und Kapitel des Stiftes Straßburg modifizieren die Artikel 3 und 26 der mit dem postulierten Administrator Markgraf Johann Georg von Brandenburg abgeschlossenen Postulation dahingehend, dass dieser zur Abtragung der dem Stift zur Wahrung der evangelischen Interessen aufgebürdeten Schuldenlast erst dann verpflichtet ist, wenn er die Stiftsämter oder zumindest den größeren Teil von ihnen in den Händen hat und wenn ihn das Stift durch Anlegung einer Kontribution oder Landsteuer sowie durch die Bereitstellung anderer Mittel zu unterstützen in der Lage ist. Siegel des Domkapitels in Holzschale am Pressel

Vollständigen Titel anzeigen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Objekt beim Datenpartner