Agatha Rettin von Meunenreitty (=Münchenreute) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihr und ihrem künftigen Ehemann auf Lebenszeit das Gut zu Meynenreytin verliehen hat, das zuvor Jörg Seemayer innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("perend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 3 Scheffel Vesen und Hafer, 2 fl Zins, 3 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 40 lb d, davon sind 20 lb bei Verleihung und 20 nach Martini fällig. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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