Johann van dem Rijne, Pastor zu Neukirchen in Werden (Nienkircken), file://fn@01, lässt in seiner Funktion als Lehnsherr über die Willekenshufe zu, dass Schwester Gertrud Puttmanns (suester Gerdruet Putmans) jederzeit nach ihrem Willen die von ihren alderen der Karde Darboven (Kaerden Daer Boeven) und später dem Herrn Hermann Swarten übertragene Jahresrente von 10 1/2 Maltern Korn ablösen kann und dass er dieser Ablösung zustimmen wird (consenteir). Der Aussteller kündigt sein Siegel an. In dem jaeren unses heren dusent veirhundert xc primo up sunte Johannis avent midsomer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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