Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schreibt Hans von Hagenau zu Speyer (Hgenauwe zu Spire), dass er ihm das Schultheißenamt zu Sufflenheim (Sufelnheim) abkündigt, Hans dieses auch durch andere nicht mehr gebrauchen soll und sich bis zum Eintreffen eines anderen Befehls danach zu richten hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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