Hermann, Abt des Stifts St. Ludger zu Werden behandet den Pater Albert von Borcke und den Prokurator Bernhard von Dorsten mit dem Stahlbergs Gut im Kirchspiel zu Wesel, mit der Bedingung, dass die Fraterherren einen jährlichen Zins von 20 Pfennigen Weseler Währung entrichten. Sobald ein Behandigter stirbt, muss eine neue Behandigung erfolgen für den zweifachen Zins und einem Viertel Wein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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