Vergleich zwischen Jacob von Seldeneck und der Gemeinde Lützloch, wornach die von Lützloch Wune und Waid auf des von Seldeneck Ober- und Herrlichkeit zu Großweier bis zum Mühlbach und zu den Mühlmatten genießen sollen, umgekehrt die Großweierer Anspruch an die Lützlocher Waide bis an die Höfe haben, auch beim Ackerfahren die Tiere auf beiden Waiden weiden dürfen, Modalitäten für die Viehschäden aufgestellt werden, die Molzhurst verbannt bleibt, zu Wolfsjagden in seldenck'schen Gebiet Erlaubnis nötig ist, auch Amnestie erteilt wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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