Die Brüder Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.], Herzöge von Bayern, bekunden, dass sie Abt Ambrosius von St. Emmeram, dessen Gülten und Güter größtenteils in ihrem Fürstentum Bayern liegen, zu ihrem Rat, Hofgesind und Diener angenommen haben. S=A1+A2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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