(1) G 1583 (2)~Kläger: Sämtliche Grester Eingesessenen; die Vollmacht unterschreiben namens der übrigen Mitinteressierten Johann Tönß Hilcker; Johann Berend Clos (3)~Beklagter: Gräflich lipp. Kanzlei zu Detmold (Kanzler und Räte) (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Caesar Scheurer 1746 ( Subst.: Lic. F. A. W. Helffrich (5)~Prozessart: Mandati de non amplius facti, sed ordinaria juris via procedendo, nec sic impediendo uti remediis juris ac ordinationis provincialis suspensivis, relaxandis pignoribus, et instructa domum post communicationem communicandorum causa publicanda legali sententia sine clausula Streitgegenstand: Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Rechtsstreit um Schaftriftansprüche des Meiers zu Ermgassen mit den zu gemeinsamer Hude in der Mark berechtigten benachbarten Gemeinden. Die Gemeinden Mackenbruch und Kachtenhausen hätte zur Bestreitung der Prozeßkosten 30 Rtlr. aufgenommen und, nachdem das Kapital 1715 gekündigt worden war, von den Grestern als Mithudeberechtigten eine anteilige Bezahlung der Summe verlangt; da sie (= Grester) aber weder vor der Einleitung des Verfahrens noch vor Aufnahme des Geldes gefragt worden seien, hätten sie die Zahlung verweigert und die Kanzlei schließlich den Amtmann zur Rückgabe der bereits zur Erzwingung des Beitrages gezogenen Pfänder angewiesen. Der Streit habe dann von 1729 bis 1742 geruht. Die Klage richtet sich dagegen, daß die Kanzlei 1742 ohne Verfahren die Prozeßkosten von ihnen durch militärische Exekution erzwungen habe und, als sie dagegen um Restitutio in integrum nachgesucht hätten, ein in der Revisionsordnung ausdrücklich vorgesehenes Rechtsmittel zur Einleitung eines ordentlichen Verfahrens, dieses Gesuch nicht einmal durch einen offiziellen Bescheid entschieden, sondern ihnen lediglich mündlich mitgeteilt habe, sie seien zur Zahlung verurteilt worden, würden nicht weiter gehört und müßten bezahlen. Das Mandat erging nach Schreiben um Bericht. 21. April 1747 Rufen gegen die nichterschienenen Beklagten. 21. Juni 1747 RKG-Einschärfung, über die Befolgung des Mandates zu berichten. (6)~Instanzen: RKG 1747 (1669 - 1747) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Q 12). (8)~Beschreibung: 1,5 cm, 42 Bl., lose; Q 1 - 13.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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