Kapitalkündigung an die Erben der Eheleute Wilhelm Broden und Maria, geb. von der Freiden Ackersmann Wilhelm Broden zu Rahm und Maria Brockerhoff, geb. Broden, Witwe des Ackerers Philipp Brockerhoff und Vormund ihrer minderjährigen Kinder Heinrich und Friedrich Brockerhoff.Laut Schuld- und Pfandverschreibung vom 1.5. 1798 erhielten die Eheleute Broden von der Witwe des Martin Carstanjen zu Duisburg ein Darlehen in Höhe von 560 Talern, 27 Silbergroschen und einem Pfennig mit der Auflage, es nach sechsmonatiger Aufkündigung zurückzuzahlen und 5%jährlich zu verzinsen. Mit Abtretungsvertrag vom 1.3.1806 wurde das Kapital zunächst an den Kaufmann Johann Abraham Steinkauler in Mülheim a. Rhein und dann durch Vertrag vom 18.4. 1815 an die Witwe des Johann Heinrich Carstanjen übertragen. Mit deren Tode fiel es an die Eheleute Christian Rhodius und Theodora, geb. Carstanjen zu Linz a. Rhein. Ausfertigung für Wilhelm Broden zu Rahm.

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Stadtarchiv Duisburg
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