Werden.-Johann Seibeck bekundet, dass Abt Theodor ihn mit dem Gut Hülsbeck oder Nonnenhaus im Amt Angermund, Honschaft Hasselbeck, Kirchspiel Kettwig, zu Dienstmannsrecht belehnt hat, das er mit Genehmigung des Abts von Johann Gottfried Freiherrn von Redinghoven, Herrn zu Millendorf und Erzelbach, kurpfälzischem Hofrat, gekauft hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur- Johann Franz Contzen und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort. - Or., Unterschrift

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner