Der Knappe Ulrich von Horhusen bekennt, zu einer Zahlung von neun Schilling Warburger Währung aus seinem Gut zu Rhadern (Rodern) und seiner Hofe zu Horhusen [Niedermarsberg] an die Propstei und Küsterei von Corvey verpflichtet zu sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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